Es ist noch früh am Morgen. Der Wecker klingelt. Mit halbverschlafenen Augen blickt Paul in den Schrank und sucht seine Klamotten für den bevorstehenden Schultag zusammen. Viele Gedanken schweifen durch seinen Kopf: Welches Shirt ziehe ich an, was werden die anderen über diesen Pulli denken, in welchen Beutel packe ich mein Sportzeug ein?
In der BOS Kirchmöser ist nun ein neues Zeitalter angebrochen. Selbstbestimmt können sich Schüler*innen, Lehrkräfte, aber auch Ehemalige beliebige Produkte aus der eigenen BOS-Kleidung einfach online bestellen. Die freiwillige Schulkleidung zeigt die Identifikation mit der Schule, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und bietet jedem die Chance, immer perfekt gekleidet in den Tag zu starten.
Unbequeme Bestellformulare? Lange Lieferzeiten? Barzahlung in der Schule, wie es bei Sammelbestellung üblicherweise der Fall ist? In der Berufsorientierten Oberschule in Kirchmöser gehört dies der Vergangenheit an. Jede Bestellung im Online-Shop wird einzeln bearbeitet und direkt nach Hause geliefert. Total bequem!
Und mit jedem gekauften Artikel wird auch der Förderverein unterstützt.
Schaut doch mal rein:
https://schulkleidung.de/shops/BOS/
Tobias Johst
Sportlehrer und Initiator des Webshops
wenn auch Sie aufgrund der aktuellen Situation Kinder aus der Ukraine unterstützen möchten, können Sie bei uns bis zum nächsten Freitag (11.03.2022) Sachspenden abgeben.
Dringend benötigt werden unter anderem:
Ihre Sachspenden können Sie jederzeit von 8.00 – 15.00 Uhr in der BOS Kirchmöser bei der Schulsozialarbeiterin Frau Hansmann im Raum 0.17. abgeben.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung: hansmann@bos-kirchmoeser.de
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Das Ministerium erlässt ab dem 07.03.2022 folgende Regelungen:
Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für SchülerInnen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis führen können, am Montag, Mittwoch und Freitag und damit nur noch dreimal in einer Schulwoche, eine allgemeine Testpflicht. Zum Nachweis eines negativen Selbsttests ist folgende Bescheinigung zu verwenden.
Geimpfte und genesene SchülerInnen und in der Schule Tätige können sich freiwillig testen, hierfür stellen die Schulen die erforderlichen Tests zur Verfügung.
Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs ist eine FFP-2-Maske zu tragen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (§ 17 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2-EindV). Im Innenbereich der Schule tragen alle SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal eine medizinische Maske. Im Außenbereich der Schule können sich alle SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal ohne Maske aufhalten. BesucherInnen tragen im Innen- und Außenbereich der Schule eine medizinische Maske. (§ 24 Abs. 4 der 3. SARS-CoV-2-Eind I)
SchülerInnen, die ihre medizinische Maske vergessen haben oder ihre mitgebrachte nicht mehr nutzen können, soll nach Maßgabe verfügbarer Mittel eine aus dem Schulsozialfonds finanzierte medizinische Maske ausgegeben werden, soweit anderweitig kein Ersatz geschaffen werden kann.
Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten gemäß $ 4 der 3. SARS-CoV-2-EindV:
Ab Montag, den 7. März 2022, gilt für alle SchülerInnen wieder die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, das Fernbleiben vom Präsenzunterricht für SchülerInnen bestimmter Jahrgangsstufen ist ab diesem Tag grundsätzlich nicht mehr möglich.
Schulleitung
Was tun, wenn man als erstes an einem Unfallort eintrifft? Neben einer gehörigen Portion Mut und Überwindung können bereits einfache und gezielte Maßnahmen Leben retten.
Welche das konkret sind, konnten unsere Schülerinnen und Schüler der 7/1 am 17.01. und 24.01.22 im Rahmen des Erste-Hilfe-Kurses erfahren. Für die nötige Wissensvermittlung und Anleitung war Frau Schreiber vom Deutschen Roten Kreuz vor Ort. Mit Ihrer Unterstützung erlernten die Schülerinnen und Schüler das Absetzen eines Notrufs, die stabile Seitenlage, die Reanimation sowie das Versorgen von Wunden. Die Jugendlichen arbeiteten begeistert mit und konnten die erforderlichen Übungen erfolgreich umsetzen. Alle Lernenden, die an beiden Tagen anwesend waren, erhielten das ersehnte Erste-Hilfe-Zertifikat.
Bereits im Mai findet der dritte und somit letzte Durchgang in diesem Schuljahr für die Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe statt.
Wir bedanken uns bereits jetzt für die gute Zusammenarbeit beim DRK und hoffen, dass wir auch zukünftig unsere Heranwachsenden gemeinsam auf den Ernstfall vorbereiten können.
Nadin Altenkirch - Projektleitung JGS 7
aufgrund der kurzfristig festgestellten Dienstuntauglichkeiten der Kolleginnen Köthe/Östreicher müssen ab dem 14.02.22 schulorganisatorische Änderungen vorgenommen werden.
Es fehlen 18h Englisch, 10h Biologie sowie weitere Stunden für die Praxislernbetreuung und Kursleitung. Im Schulamt wurde der Bedarf bereits angezeigt, es besteht allerdings kaum Hoffnung auf schnellen Ersatz. Demnach verfahren wir nach dem traditionellen Ansatz: „Gleiche Anzahl von Fachunterricht für alle Schülerinnen und Schüler!“.
Wir haben Ihnen sämtliche Änderungen im folgenden Schreiben zusammengefasst:
Darin finden Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Sachverhalten:
Die getroffenen organisatorischen Änderungen bleiben wirksam, bis uns vom Schulamt personeller Ersatz zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren bitten wir Sie, Ihre Kinder für den kommenden Montag (14.02.22) vorzubereiten. Schauen Sie sich bitte die aktualisierten Stundenpläne und den Vertretungsplan an.
Schulleitung
Aufgrund § 24 der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist ab dem 10. Februar 2022 an allen Schultagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen.
Ausnahmen davon gelten gemäß § 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung nur für geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und für genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung.
Dennoch sind auch geimpfte und genesene SchülerInnen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, im Schutzinteresse aller an Schule Beteiligten gebeten, sich unterrichtstäglich zu testen.
Am 11.02.22 erhalten alle SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 10 in der 1. Unterrichtstunde neue Testskits und eine aktualisierte Bescheinigung. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 9 erhalten diese am Montag, bis dahin behalten die alten Bescheinigungen ihre Gültigkeit.
Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
„der bundesweite sprunghafte Anstieg der Infektionszahlen, den die Omikron-Virusvariante verursacht, hat erneut zu Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben geführt. Sie belasten und fordern uns alle, sind aber wichtige Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Vor dem Hintergrund der Einschränkungen und vielen Infektionen ist es erfreulich, dass es uns gelungen ist, die Schulen offen zu halten. Das haben unter anderem die Impfungen und Testungen, aber vor allem auch Ihr persönlicher Einsatz ermöglicht. Für diesen möchte ich mich bei Ihnen – auch im Namen des gesamten Kollegiums – sehr herzlich bedanken!
Wir alle wissen, wie viel die Schulschließungen und der Wechselunterricht der vergangenen beiden Jahre Ihnen und vor allem Ihren Kindern abverlangt haben. Daher ist es nach wie vor unser Ziel, die Schulen ohne größere Einschränkungen im Unterricht offenzuhalten. Im Hinblick auf die hohen Infektionszahlen müssen wir aber damit rechnen, dass es zu höheren Krankenständen und Quarantäneanordnungen bei unseren Lehrkräften und beim pädagogischen Personal kommen kann. Damit der Präsenzunterricht auch unter diesen Umständen weiterhin gewährleistet ist, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg einen Plan mit drei Stufen ausgearbeitet.“ (Ministerium)
Als Schule sind wir angehalten, diesen Stufenplan bei Bedarf umzusetzen. Die einzelnen Stufen beinhalten unterschiedliche Vorgaben und Maßnahmen, die als Orientierung für den Präsenzunterricht bei hohen Personalausfällen dienen und im Einzelnen folgendermaßen aussehen:
Aufgrund von personellen Veränderungen mussten die Stundenpläne angepasst werden. Die Pläne sind in der Stundenplan-App und der folgenden Datei einzusehen:
Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.
Abgabe einer schriftlichen Erklärung
Lernstoffversorgung
Die Schulleitung überprüft kritisch die praktische Umsetzung des Hygienekonzepts der Schule einschließlich des Lüftungsplans, damit Schulen sichere Orte für die Schülerlinnen und die in der Schule Tätigen sind.
Erhöhung der Testfrequenz
Aus gegebenem Anlass weist das Ministerium darauf hin, dass das zuständige Gesundheitsamt bei Auftreten eines Infektionsfalls in der Schule im Rahmen der Anordnung von Absonderungsmaßnahmen berücksichtigen soll, dass gegenüber geimpften Personen und genesenen Personen keine Absonderungsmaßnahmen angeordnet werden, Dies gilt gleichermaßen für SchülerInnen und für Lehrkräfte.
Zudem ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Anordnung einer Absonderung von Kontaktpersonen auf möglichst wenige Personen zu beschränken ist; sie wird insbesondere auf die Schüler/innen eingegrenzt, die engen Kontakt zur infizierten Person hatten, weder geimpft noch genesen sind und keine medizinische Maske getragen haben.
Bund und Länder hatten die Neuregelungen in der vergangenen Woche vereinbart. Brandenburg übernimmt auch die dabei beschlossene Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten.
Demnach müssen Infizierte oder Kontaktpersonen seit dem 15.01.22 nur noch 10 statt 14 Tage in Isolation beziehungsweise Quarantäne. Mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test können sie sich bereits nach 7 Tagen. Keine Quarantäne für geboosterte Kontaktpersonen (Definition „geboostert" siehe PEI- und RKI-Veröffentlichungen). Geboosterten gleichgestellt sind im Hinblick auf die Quarantäne danach:
Schulleitung
Gedichte analysieren oder Texte zusammenzufassen gehören zum Deutschunterricht wie die Butter aufs Brot. Doch was ist, wenn man mal als Schüler etwas anderes aufs Brot möchten? Selber schreiben, selber dichten, selber reimen, selber der Poet sein? Die perfekte Möglichkeit dafür ist der Poetry-Slam. Dieser bietet unmittelbares Erleben von Vortragenden und dem eigenen Auftritt mit selbst geschriebenen Texten. Die Ende der 1980er-Jahre in Chicago entstandene und sich in den 1990ern weltweit verbreitende Form eines „Dichterwettstreits" bietet vor allem jungen Autoren eine Bühne. Einfache Regeln, gestalterische Freiheit und die Interaktion zwischen dem Vortragenden und seinen Zuhörern machen Poetry-Slam zu einem spannenden Erlebnis.
Der 9B Kurs Deutsch schrieb und tüftelte in einer vorbereiteten Hausaufgabe an eigenen Texten, die am Tag des Poetry-Slams vorgetragen werden sollten. Die Jury bildeten zwei Schülerinnen und Schüler, die mit Punktetafeln von 1-10 ausgestattet waren. Den Stift gezückt, warteten sie gespannt, was ihre Mitschülerinnen und Mitschüler präsentierten. Nun konnte der Kurs den Texten über Identitätskrisen, Kreativität und Alltagsmomenten gespannt lauschen. Die Jury bewertete fair und konnte klar eine Siegerin benennen. Die meisten Punkte erzielte Jolina Lingner aus der 9/2.
Die Slam-Master Frau Assmann und Frau Barnewske waren ebenso begeistert, dass die Schülerinnen und Schüler kreative und einfühlsame Texte gestaltet haben.
Im Namen des Deutsch B-Kurs - Susanne Assmann
Der Lions Club Brandenburg an der Havel unterstützt die Frauenschutzeinrichtung der Stadt Brandenburg mit 3500,00€. Der größte Teil der Spende resultiert aus dem Projekt „Lions-Nikolauslauf“. An diesem beteiligten sich die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und der Förderverein der Schule und überwiesen für das Projekt 410,00€. Auf unserer Tartanbahn wurden mit 887 Runden zu je 330 Metern eine Strecke von 290 Kilometern zurückgelegt.
Die Schulleitung der BOS, der Lions Club sowie die städtische Frauenschutzeinrichtung möchten sich recht herzlich bei allen Beteiligten für ihr Engagement und ihre Spendenbereitschaft bedanken.