Liebe Sorgeberechtigte,
die Landesregierung hat mit der dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung die Ihnen bekannten Schutzregeln zur Flankierung des Regelbetriebs für alle Schulen fortgeschrieben. Im Folgenden möchten wir Sie über Neuerungen informieren, aber auch auf Fragen eingehen, die uns in letzter Zeit erreicht haben.
Das Testkonzept wird fortgeführt!
Das Testkonzept der Schule wird auch in den beiden Herbstferienwochen weitergeführt, sodass sich die SchülerInnen auch in der Zeit vom 11.10.-23.10.21 zweimal in der Woche testen können. Durch das fortgesetzte Testen soll gewährleistet werden, dass Infektionen in der Ferienzeit frühzeitig erkannt werden und am 25.10.21 alle SchülerInnen die Schule gesund besuchen können.
Die KursleiterInnen händigen dafür den SchülerInnen rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien eine neue Testpackung (5 Schnelltests) aus dem Bestand der Schule aus.
Maskenplicht, Kontaktverfolgung und Quarantänebestimmungen
Nähere Informationen zu folgenden Themen:
- Testkonzept,
- Maskenpflicht,
- Folgen bei Nichteinhaltung des Testkonzepts bzw. der Maskenpflicht,
- Impfangebote ab dem vollendeten 12. Lebensjahr,
- 2G Modell,
- Quarantänebestimmungen,
werden durch den aktuellen Elternbrief des MBJS gegeben.
Des Weiteren stellen wir Ihnen den Ablauf zur Ermittlung von Kontaktpersonen bei einem bestätigtem COVID-19-Fall und dessen Folgen zu Quarantänebestimmungen als Download zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Schulleitung