Abstandsregeln, Maskenpflicht
- Alle Abstandsregeln entfallen ab Montag, den 4. April 2022.
 - Maskenpflicht
- Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs gilt, dass alle Fahrgäste eine FFP2-Maske zu tragen haben.
 - Bei der Schülerbeförderung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen einer OP-Maske ausreichend.
 - Ansonsten entfällt ab Montag, den 4. April 2022, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule für SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucherlinnen.
 - SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal dürfen freiwillig weiterhin eine Maske tragen.
 
 
Testkonzept Schule
Das Testkonzept Schule mit Stand vom 7. März 2022 ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
- SchülerInnen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 2 Nummern 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html) führen können, dürfen:
- von Montag, den 4. April 2022, bis einschließlich Freitag, den B. April 2022 (Beginn der Osterferien),
 - von Montag, den 25. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 (Schutzwoche nach den Osterferien)
 - weiterhin das Schulgelände nur betreten, wenn sie dreimal in der Woche am Montag, Mittwoch und Freitag - eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) mit negativem Testergebnis vorweisen.
 
 
- In der Schule Tätige, die keinen Impf- oder Genesenennachweis gemäß § 2 Nummer 2 und 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung führen können, dürfen:
- von Montag, den 4. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 8. April 2022,
 - von Montag, den 25. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 (Schutzwoche nach den Osterferien)
 - das Schulgelände nur betreten, wenn sie arbeitstäglich eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen AntigenSchnelltest (Selbsttest) oder einen anderen Test auf das Coronavisrus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen.
 - Die dafür erforderlichen Selbsttests geben die Schulen aus ihren Beständen aus.
 
 
- Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist das Testkonzept Schule nicht mehr anzuwenden. Die Testpflicht für SchülerInnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie BesucherInnen entfällt ersatzlos.
 
Schulleitung