Ministerpräsident Woidke zeigte am 04.03.2021 Öffnungsperspektiven für die weiterführenden Schulen auf. Demnach sollen ab dem 15. März auch die Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 wieder öffnen. Zunächst sei auch für diese Schulen Unterricht im Wechselmodell geplant.
Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Wechselmodells der BOS Kirchmöser geschildert.
Auch Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ist aus medizinischer Sicht nicht möglich.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht.
Im Einzelfall muss durch die Eltern/Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten äußerst kritisch geprüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine längere Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb medizinisch erforderlich macht.
Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht im Regelbetrieb für medizinisch erforderlich gehalten, ist dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Angebot im Distanzlernen.
Einer medizinischen Risikogruppe bezüglich COVID-19 können Schülerinnen und Schüler insbesondere zuzuordnen sein, wenn sie vergleichbar erkrankt sind wie im Rahmenhygieneplan für Beschäftigte / Erwachsene angegeben. Die Zugehörigkeit eines Haushaltsangehörigen zu einer medizinischen Risikogruppe stellt grundsätzlich keine Begründung dafür dar, dass Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen oder die allgemeine Schülerbeförderung nutzen können.
Die Schulleitung stellt fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler im Hinblick auf COVID-19 als besonders gefährdet anzusehen ist. Grundlage für diese Feststellung ist ein entsprechendes ärztliches Attest in Verbindung mit einem Antrag der Eltern bzw. der volljährigen Schülerin/ des volljährigen Schülers. Der Antrag soll auf die Feststellung gerichtet sein, dass die besondere Gefährdung besteht. Er kann darüber hinaus auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht im schulischen Regelbetrieb gerichtet sein, wenn dies aus medizinischer Sicht erforderlich ist. Der Antrag kann in der Regel nicht darauf gerichtet sein, dass die Schule bestimmte Vorkehrungen zu treffen oder zu vermeiden hat. Die Feststellung gilt unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler akut behandlungsbedürftig ist.
Hat die Schule die besondere Gefährdung von Schülerinnen oder Schülern durch COVID-19 festgestellt, werden für diese SuS durch die Schule geeignete Lernsettings organisiert. Die Schule berücksichtigt dabei, wenn die Teilnahme am Präsenzunterricht im schulischen Regelbetrieb aus ärztlicher Sicht vermieden werden soll. Demnach werden die entsprechenden Personengruppen weiterhin im Distanzunterricht Zuhilfenahme der Schul-Cloud beschult.
vorab als Download:
Klärung A- und B- Woche
Praktika und BOT finden weiterhin nicht statt!
Entfall von Ganztagsangeboten
Unterrichtsmaterial und Aufgaben für das Distanzlernen
SchülerInnen
In der den Schulen vorliegenden Ergänzung des Rahmenhygieneplans wird ausgeführt, dass:
Krankmeldungen
Informationspflicht
Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es in erster Linie darum, dass Lehrkräfte sowie Schüler/innen Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung und eventuelle Förderbedarfe erhalten. Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen Angebots erbracht werden, können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne, der im Unterricht (Präsenzunterricht) vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Bestimmungen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht vom 01.03.2021. Sie ist ergebnisorientiert (summativ) und prozessorientiert (formativ).
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung
laut der aktuellen Eindämmungsverordnung sind Praktika in Werkstätten und außerschulischen Lernorten für das 1. Quartal 2021 untersagt. Dennoch hat unserer Kooperationspartner ZAL ein Konzept entwickelt, welches sich im Distanzunterricht, unter Zuhilfenahme der HPI Schul-Cloud, verwirklichen lässt. Einem Teil unserer SchülerInnen wird somit die Möglichkeit gegeben, praktische Kompetenzen mit dem Werkstoff Holz zuhause zu erlernen. Die organisatorischen Abläufe gestalten sich folgendermaßen:
Kurs 7.3 (montags) – jeweils 10.30 bis 11.30 (VK) |
Kurs 8.2 (mittwochs) – jeweils 10.30 bis 11.30 (VK) |
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Sämtliche Materialien (Arbeitsblätter, Anleitungen, Baumaterialien, Werkzeug) werden im Vorfeld, in Form von Paketen, an die SchülerInnen übergeben. Demnach müssen die SchülerInnen die jeweiligen Pakete vom 04.03-05.03.21 in der Zeit von 8.00-14.00 Uhr in der Schule abholen.
Der Werkstattunterricht wird innerhalb einer Videokonferenz in der Schul-Cloud abgehalten. Die SchülerInnen wählen sich an ihren BOT Tagen in der Zeit von 10.30-11.30 Uhr in die jeweilige VK innerhalb der Schulcloud ein. Die Kurssteuerung (Hinterlegung von weiteren Materialien, Aufgabenstellungen, Videokonferenzeröffnung) übernehmen die Ausbilder des ZAL. Dazu wurden für das ZAL ein Lehreraccount und zwei Kurse (ZAL 7.3 – BOT, ZAL 8.2 – BOT) eingerichtet. Die Teilnahme an dem Projekt ist für die entsprechenden Kurse verpflichtend.
Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, wird von einer Leistungsbewertung zunächst abgesehen.
Schulleitung
der Abgabetermin für die Fachaufgabe Englisch (Lebenslauf) im Jahrgang 9 am 15.3.21 entfällt. Der neue Abgabetermin wird Ihnen und Euch rechtzeitig bekannt gegeben. Die Abgabe der Englischaufgabe wird mit dem Start des Präsenzunterricht verbunden sein.
Fachkonferenz Praxislernen - Fachkonferenz Englisch
am Dienstag, den 23.02.2021, hat die Schulleitung Probleme, Vorschläge und Hinweise hinsichtlich der Leistungsbewertung im Distanzunterricht an das Schulamt herangetragen. Unter Berücksichtigung der Verordnungen und einem uns zugesprochenen Ermessungsspielraum, teilen wir Ihnen, die mit dem Lehrerrat besprochenen, Festlegungen und Anweisungen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht ab dem 01.03.2021 mit.
Eine Leistungsbewertung kann nur in Form einer Lernerfolgskontrolle stattfinden. Eine Lernerfolgskontrolle ist im Vorfeld durch ein Selbststudium vorzubereiten. Somit kann eine Leistungsbewertung nur unter folgenden Bedingungen stattfinden:
Im Distanzunterricht wird mindestens eine Aufgabe (Schulcloud) zum Selbststudium des betreffenden Themas/Inhalts gestellt:
Eine Lernerfolgskontrolle wird in einer gesonderten Aufgabe (Schulcloud) gestellt:
26.02.2021 |
Information an die Lehrkräfte |
26.02.2021 |
Information an die SchülerInnen und Sorgeberechtigten - Homepage |
02.03.2021 |
Information an die SchülerInnen und Sorgeberechtigten - postalisch |
ab. 01.03.2021 |
Beginn der Selbststudium-Aufgaben mit Hinweisen: · Termin + Bearbeitungszeitraum der dazugehörigen Lernerfolgskontrolle · Hinweis auf verpflichtende Teilnahme · Bewertungskriterien |
ab. 08.03.2021 |
Beginn der Lernerfolgskontrollen, sofern eine Ankündigung am 01.03.2021 erfolgte |
Hinweise zum Download:
Mit freundlichen Grüßen - die Schulleitung
ab dem 22.02.2021 dürfen die SchülerInnen der Grundschulen wieder in Wechselmodellen ihre jeweilige Schule besuchen. Die SchülerInnen der weiterführenden Schulen werden weiterhin im Distanzunterricht beschult. Leider können wir Ihnen und Euch nicht mitteilen, wann und unter welchen Bedingungen unsere SchülerInnen wieder in der BOS Kirchmöser unterichtet werden können. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie im Falle einer Freigabe von Präsenz- oder Wechseluntericht schnellstmöglich über organisatorische Abläufe und Bedingungen informiert werden.
Bleiben Sie gesund! Seid fleißig!
auf Grund der Pandemie mussten wir leider unsere geplanten Veranstaltungen zur Berufsorientierung im Dezember 20 und März 21 absagen. Damit entfällt auch der Praktikumstag in einem Unternehmen Ihrer Wahl, welcher für den 18.03.21 geplant war.
Eine neue Planung zum Nachholen der geplanten Aktivitäten ist derzeit nicht möglich und kann erst dann erfolgen, wenn die Schüler wieder regelmäßig im Präsenzunterricht in der Schule sind.
Wir gehen aber fest davon aus, dass auch Ihre Kinder in der 9. Klasse jeweils donnerstags und freitags ihren Praktikumstag im Rahmen der Berufsorientierung absolvieren. Derzeit sind eine Organisation und der Abschluss von Praktikumsverträgen schwierig. Sollten Sie jedoch trotz der widrigen Umstände bereits eine Möglichkeit finden, mit Ihrem Kind gemeinsam das Praktikum und Verträge mit Unternehmen vorzubereiten, wäre das natürlich sehr hilfreich. Die entsprechenden Formulare und Informationen finden Sie hier:
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns!
am Dienstag, den 09.02.2021, erreichten uns aus dem Ministerium folgende Informationen:
„Die SchülerInnen der Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10) erhalten weiterhin Präsenzunterricht, sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nichts Anderes regelt.
Die übrigen SchülerInnen verbleiben bis 21. Februar 2021 im Distanzunterricht.“
Schulleitung
Ihr seid zu einer Video-Veranstaltung über die HPI Schulcloud oder einen alternativen Anbieter (z. B. Jitsi) eingeladen? Wir möchten euch ein paar wichtige Informationen vorab geben, damit der Zugang zur Veranstaltung
möglichst einwandfrei funktioniert. Dazu stellen wir euch folgende Kurzanleitung zur Verfügung:
Weitere Anleitungen findet ihr im Downloadbereich in der Kategorie Schul Cloud.
aufgrund der aktuellen Wetterlage hat sich die Schulleitung in Abstimmung mit dem Lehrerrat dazu entschlossen, dass die Jahrgangsstufe 10 am Montag, den 08.02.2021, ebenfalls im Distanzunterricht beschult wird.
Die SchülerInnen erhalten durch ihre jeweiligen Fachlehrer Aufgaben und Anweisungen in der Schulcloud. Diese sind verpflichtend zu bearbeiten! Bei technischen Problemen hilft Ihnen/Euch unserer technischer Support gerne weiter:
Schulleitung