Ministerpräsident Woidke zeigte am 25.05.2021 Öffnungsperspektiven für die weiterführenden Schulen auf. Demnach sollen ab dem 07. Juni, unter Voraussetzung einer mindestens 3 Tage anhaltenden Inzidenz unter 50, auch die Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 wieder in den vollständigen Präsenzbetrieb gehen. In der Woche vom 31.05-04.06.21 wird jedoch weiterhin im Wechselmodell unterrichtet.
Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation der BOS Kirchmöser in den kommenden Wochen geschildert.
Eine detaillierte Zusammenfassung stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung:
Seit dem 19. April dürfen Schüler/innen das Schulgebäude nur noch betreten und am Präsenzunterricht, an Prüfungen und an der von den Grundschulen organisierten Notbetreuung teilnehmen, wenn sie an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen oder sich tagesaktuell in der Schule selbst getestet haben.
Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
Die Selbsttests werden in der Regel zu Hause durchgeführt. Zu Hause oder in der Schule sollen Selbsttests an bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Schultagen durchgeführt werden. Grundsätzlich soll ein Selbsttest am ersten Schulbesuchstag der Woche nachgewiesen werden.
Demnach muss jeweils, sofern nicht anders angekündigt, eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis am Montag und Donnerstag in der ersten Unterrichtsstunde vorgelegt werden.
Das Formular, mit dem die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/innen nach § 17a Eindämmungsverordnung die tagesaktuelle Durchführung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen, ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Schüler/innen testen sich an den bestimmten Tagen ausnahmsweise selbst in der Schule, wenn
Für einen in der Schule durchgeführten Selbsttests wird auf dem als Anlage beigefügten Formular eine Bescheinigung ausgestellt, die die Aufsicht führende Person abzeichnet.
Für das Selbsttesten zu Hause werden den Schüler/innen für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule zur Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Prüfungen anwesend sein werden, jeweils zwei Selbsttests aus dem Bestand der Schule in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause gegeben.
Eine Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttests durch die Schule mit Elterninformationen ist als Anlage 4 beigefügt.
Alle notwendigen Formulare und Hinweise finden Sie im Downloadbereich: Teststrategie
Wechselunterricht A/B Woche – es gelten die Stundenpläne vom 31.05.21, beginnend mit einer A-Woche
Präsenzunterricht – es gelten die Stundenpläne vom 07.06.21 (vorausgesetzt einer Inzidenz von unter 50)
Schulleitung
in Vorbereitung auf das Schuljahr 2021/2022 arbeitet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Programm des Bundes - aber auch darüber hinaus - an verschiedenen Maßnahmen, die auf der einen Seite die pandemiebedingt eingetretenen Lernrückstände bei Ihren Kindern zu reduzieren und auf der anderen Seite den Jugendlichen der Abschlussklassen faire Rahmenbedingungen für das Erreichen ihrer Schulabschlüsse gewährleisten sollen.
Grundlage für die zu erarbeitenden Maßnahmen sind systematische Lernstandserhebungen mit geeigneten Testmaterialien und Diagnoseinstrumenten. Daher ist auch im Schuljahr 2021/2022 geplant, dass in den ersten Unterrichtswochen die Erhebung der Lernausgangslage in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe 1 erfolgt. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sollen dann nicht nur gezielt für den Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in den Kernfächern und Kernkompetenzen eingesetzt werden, sondern auch in die Umsetzung und Weiterentwicklung schulischer Zielsetzungen an den Schulen einfließen.
Im Zusammenhang mit dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" des Bundes werden unter Nutzung vorhandener Strukturen und bereits bestehender Programme in Brandenburg, zusätzliche in den Sommerferien Angebote geschaffen, um pandemiebedingte Lernrückstände aufzuholen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die Länder schulformunabhängig unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern durchführen.
Die Ferienangebote der Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden in einem landesweiten elektronischen Verzeichnis unter www.ferienangebote-brandenburg.de ab dem 26. Mai 2021 veröffentlicht. Darüber hinaus steht eine Telefonhotline unter der Nummer 0331-813 202 69 täglich von Mo-Fr von 10:00 -16:00 Uhr für alle Anfragen von Ihnen zur Verfügung. Im Vordergrund der Angebote in den Ferien und begleitend im Schuljahr steht dabei das Schaffen von Lerngelegenheiten in Form von Projekten, von praktischen, künstlerischen, musischen, sportlichen Aktivitäten u.a. zur Förderung von individuellen Interessen, Motivationen und Kompetenzen sowie des sozialen Miteinanders der Kinder und Jugendlichen.
Auch für die Prüfungen in der zukünftigen Jahrgangsstufe 10 sind entsprechende Maßnahmen geplant. Die Prüfungsschwerpunkte werden bereits im Vorfeld konkretisiert und es werden Aufgaben entwickelt, um den Jugendlichen nicht nur faire Bedingungen, sondern auch ein im Vergleich zu anderen Jahrgängen anerkannten Schulabschluss zu gewährleisten.
Mit diesen geplanten Maßnahmen ist es möglich, dass die vorhandenen Lernrückstände kompensiert werden können. Gewohnte soziale Strukturen, wie der Klassenverband, spielen dabei eine wichtige Rolle, um auch die sozialen und kommunikativen Kompetenzen in einem für Ihre Kinder gewohnten Umfeld zu stärken. Daher bitte ich Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zu überlegen, ob Sie einen Antrag auf freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe stellen wollen.
Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie berücksichtigen:
Sofern Sie eine Wiederholung der Jahrgangsstufe für Ihr Kind in Erwägung ziehen, bitte ich um Beachtung, dass auf der Grundlage des § 59 Absatz 5 BbgSchuG die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung, vorrangig für Schülerinnen und Schüler besteht, die einen angestrebten Abschluss anders nicht erreichen können. Das bedeutet, dass auch Schülerinnen und Schüler freiwillig wiederholen können, die sich nicht in abschluss- oder übergangsrelevanten Jahrgangsstufen befinden. Einen entsprechenden Antrag auf freiwillige Wiederholung sollten Sie bis zum 04. Juni 2021 an die Schule Ihres Kindes stellen, sodass die Klassenkonferenz ein Votum erarbeiten kann. Nutzen Sie hierfür das unten anhängende Formular.
Bei der Erstellung des Votums der Klassenkonferenz zur freiwilligen Wiederholung einer Jahrgangsstufe werden wir insbesondere folgende Kriterien bzw. Fragen berücksichtigen:
Die Entscheidungen zu Ihren Anträgen werden am 14.06.21 in den jeweiligen Klassenkonferenzen getroffen und Ihnen im Anschluss mitgeteilt. Sollte die Anzahl der freiwilligen Wiederholungen unsere Kapazitäten überschreiten, entscheidet die Schulaufsicht über die Anträge auf der Grundlage der Voten über die freiwillige Wiederholung i.V.m. § 11 BiGEV, ggf. auch verbunden mit einem Wechsel an eine andere Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung
das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat uns soeben darüber informiert, dass ab 10. Mai 2021 für die Schulen im Land Brandenburg die Möglichkeit besteht, die Maßnahmen der beruflichen Orientierung im Rahmen von INISEK wiederaufzunehmen. Wir haben mit unseren Kooperationspartnern Rücksprache gehalten, um zu prüfen, inwiefern eine Umsetzung von geplanten bzw. verschobenen Projekten im verbleibenden Schuljahr möglich ist.
Die Ergebnisse der Gespräche haben uns veranlasst, die Maßnahmen zur Berufsorientierung wiederaufzunehmen. Die damit organisatorischen Änderungen entnehmen Sie vorab folgender Anlage:
Die darin enthaltenen Schreiben erhalten unsere SchülerInnen in dieser bzw. nächster Woche im Präsenzunterricht.
Des Weiteren weisen wir die Sorgeberechtigten und SchülerInnen der Jahrgangsstufe 9 darauf hin, dass ab dem 25.05.21 wieder dauerhafter Präsenzunterricht stattfindet.
Bis dahin gilt weiterhin die A- und B-Wochenregelung.
Unter normalen Bedingungen würde im Mai ein Elternabend, in Zusammenarbeit mit Frau Heinrich von der Bundesagentur für Arbeit, stattfinden. Da dies aufgrund der besonderen Umstände zur Zeit nicht möglich ist, stellen wir Ihnen eine kurze Präsentation zur Verfügung. Diese enthält Informationen, Angebote und Kontaktdaten zur Berufswahl und -beratung. Sofern Sie eine gesonderte Beratung wünschen, können Sie vom angehängten Anmeldeformular Gebrauch machen.
Schulleitung
Unsere SchülerInnen haben während der unterrichtsfreien Zeit die Möglichkeit, freiwillig individuelle Konsultationstermine, in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Mathematik, zu buchen.
Die freiwilligen Konsultationen finden in der Schule an folgenden Tagen statt:
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Anmeldung per Mail bis spätestens 07.05.21 an:
In der Anmeldung ist der Name des Schülers, der Wunschtermin und das Thema anzugeben. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung zum endgültigen Termin durch die jeweilige Lehrerin .
Zum Termin ist ein eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Schnelltests vorzulegen!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen und Euch gern zur Verfügung.
Schulleitung
derzeit befindet sich die gesamte Jahrgangsstufe 10 in Quarantäne. Da uns verschiedene Quarantänezeiträume gemeldet wurden ergehen zur weiteren Unterrichts- und Prüfungsplanung folgende Beschlüsse:
Einen gesamten Überblick mit weiteren Informationen, beispielsweise Termine zur Bekanntgabe der Noten, Wahl von Zusatzprüfungen usw, finden Sie in der folgenden Anlage:
Schulleitung
Ministerpräsident Woidke zeigte am 25.04.2021 Öffnungsperspektiven für die weiterführenden Schulen auf. Demnach sollen ab dem 03. Mai auch die Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 wieder öffnen. Zunächst sei auch für diese Schulen Unterricht im Wechselmodell geplant.
Entsprechend der bereits veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums, wird im Folgendem die Organisation des Wechselmodells an der BOS Kirchmöser geschildert.
Bereits ab dem 19. April dürfen Schüler/innen das Schulgebäude nur noch betreten und am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorweisen oder sich tagesaktuell in der Schule selbst getestet haben. Die Selbsttestung hat Zuhause zu erfolgen, und darf nicht länger als 24h vor Unterrichtsbeginn zurückliegen.
Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.
Die SchülerInnen müssen, bevor sie die Schule betreten dürfen, jeweils am Montag und Donnerstag ein negatives Testergebnis, durch eine ausgefüllte Bescheinigung, vorweisen!
Unsere aktualisierte Teststrategie finden Sie hier:
Vom 27.04.-30.04.21 können unsere SchülerInnen oder deren Sorgeberechtigte, in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr – keine vorherige Terminabsprache notwendig, die Selbsttest (10 Stück) samt aller notwendiger Formulare und Bescheinigungen in der Schule abholen! Sofern die SchülerInnen oder Sorgeberechtigten eine Vollmacht (3-Zeiler) anderer Sorgeberechtigten vorlegen, können die Bevollmächtigten Tests anderer SchülerInnen entgegennehmen und aushändigen.S
Sie erhalten folgende Dokumente:
Sollte keine Bescheinigung, unterzeichnet durch die Sorgeberechtigten, vorliegen, werden die SuS der Schule verwiesen. Dementsprechend müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie die Tests und Bescheinigungen vor dem 03.05.21 in der Schule abholen!
vorab als Download:
Klärung A- und B- Woche
Praktika und BOT finden weiterhin nicht statt!
Entfall von Ganztagsangeboten
3.3 Unterrichtsmaterial und Aufgaben für das Distanzlernen
SchülerInnen
In der den Schulen vorliegenden Ergänzung des Rahmenhygieneplans wird ausgeführt, dass:
Krankmeldungen
Informationspflicht
Bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung geht es in erster Linie darum, dass Lehrkräfte sowie Schüler/innen Aufschluss über den aktuellen Lernstand, die Lernentwicklung und eventuelle Förderbedarfe erhalten. Leistungen, die im Distanzlernen auf der Grundlage eines entsprechenden schulischen Angebots erbracht werden, können in die abschließende Leistungsbewertung eingehen, wenn
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne, der im Unterricht (Präsenzunterricht) vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Bestimmungen zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht vom 01.03.2021. Sie ist ergebnisorientiert (summativ) und prozessorientiert (formativ).
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung
auch im kommenden Schuljahr kümmern sich die Buchverwaltung und der Förderverein unserer Schule um die Beschaffung der Arbeitshefte, auf die laut Lernmittelverordnung ein Eigenanteil von 29,-€ entfällt.
Die entsprechenden Lernmittel werden seitens der Buchverwaltung für Ihr Kind bestellt – für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Ihr Kind erhält diese am ersten Schultag im Schuljahr 2021/2022.
Bitte überweisen Sie Ihren Elternanteil in Höhe von 29,00€ bis zum 31.07.2021 auf das Konto unseres Fördervereins. Nähere Informationen sowie die Kontodaten finden Sie im angefügten Elternbrief:
Bei Vorlage eines gültigen Sozialhilfebescheides SGB II o. ä. bis zum 13.08.2021 erhält Ihr Kind die Unterrichtswerke am ersten Schultag des neuen Schuljahres kostenlos.
Schulleitung
wir möchten Sie darüber informieren, dass sich 2 SchülerInnen, nachgewiesen durch einen positiven PCR Test, mit dem Coronavirus infiziert haben. Vor dem gestrigen Unterrichtstag, schlugen die Selbsttests der jeweiligen SchülerInnen positiv an. Ein für die Ergebnisbestätigung erforderlicher PCR Test wurde am gleichen Tag angeordnet und durchgeführt. Das positive Ergebnis erhielt die Schulleitung am 20.04.21 um 10.00 Uhr.
Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt Brandenburg an der Havel, welches durch Gespräche mit der Schulleitung und den Infizierten die Kontakte der letzten Tage zurückverfolgte, wird eine Quarantäne für die gesamte Jahrgangsstufe 10 bis einschließlich 29.04.2021 angeordnet.
Das Gesundheitsamt hat von der Schulleitung die notwendigen Daten zum Abgleich der Kontakte erhalten und wird sich, sofern durch intensive Kontakte mit den Infizierten erforderlich, in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollten Sie oder Ihre Kinder Symptome haben, bitten wir Sie, regelmäßig die ausgeteilten Selbsttest zu verwenden oder sich bei Ihrem Hausarzt zu melden.
Zu Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Schulleitung
auch in Zeiten der Pandemie versuchen wir und unsere Kooperationspartner unsere SchülerInnen bestmöglich auf ihr zukünftiges Berufsleben vorzubereiten. Da der diesjährige Zukunftstag, welcher Jugendlichen ab der Jahrgangsstufe 7 die Möglichkeit gibt, einen Tag lang konkrete Berufe kennenzulernen, ausfallen muss, weisen wir Sie darauf hin, dass die digitalen Angebote bestehen bleiben.
Eines dieser digitalen Angobte wird durch unseren Kooperationspartner zur Verfügung gestellt. Dieses möchte wir Ihnen und Euch kurz genauer vorstellen:
Link zum Angebot: Zukunftstag HTB Haustechnik GmbH Brandenburg
Das Unternehmen präsentiert am Zukunftstag folgende Berufsbilder in einem digitalen Format:
Dazu werden 2 digitale Veranstaltungen angboten, zu denen Sie sich auf der Internetseite anmelden können. Teilnahmeberechtigt sind alle SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7-10. Den direkten Link zur Veranstaltung erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung per E-Mail.
Wir danken unserem Kooperationspartner für dessen Angebot und empfehlen unseren SchülerInnen dieses entsprechend wahrzunehmen.
Schulleitung