Mitwirkung

 Liebe Sorgeberechtigte,

es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise zur Beschulung unserer SchülerInnen bis zum 11.01.22.

1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie

medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
  • für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
  • die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
  • die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen

2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 11.01.22)

Informationen

Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.

  • die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 11.01.22 zu stellen
    • die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
  • das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung

Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:

  • sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
  • Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
  • eine Begründung muss nicht erfolgen

Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!

Lernstoffversorgung
  • ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
  • Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
  • eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
  • zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
Danksagung

Das Jahr 2021 stellte uns alle erneut vor große Herausforderungen. Umso mehr wünschen wir Ihnen und Ihren Familien für das bevorstehende Weihnachtsfest Gesundheit, ein harmonisches Miteinander und besinnliche Stunden. Für das neue Jahr 2022 Gesundheit, Glück und Erfolg. Bleiben Sie gesund!

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

laut der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Absonderung von Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne) ergehen folgende Maßnahmen und Empfehlungen:

TestPositivMeldung

 

Schulleitung

 

Liebe Sorgeberechtigte,

es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise.

1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie

medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
  • für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
  • die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
  • die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen
öffentlicher Nahverkehr
  • im öffentlichen Personennahverkehr muss während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder
    vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) getragen werden
  • die in Kraft getretene 3G Regel gilt nicht für Schülerinnen und Schüler (keine tägliche Testpflicht)

2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 17.12.21)

Informationen

Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.

  • die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 17.12.21 zu stellen
    • die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
  • das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung

Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:

  • sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
  • Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
  • eine Begründung muss nicht erfolgen

Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!

Lernstoffversorgung
  • ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
  • Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
    • entsprechende Aufgaben sind der in der webbcloud hinterlegt (Passwort: BOS.2021)
  • eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
  • zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben

3. Vorziehen des Beginns der Weihnachtsferien auf den 20. Dezember 2021

Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021.

Bleiben Sie gesund!

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte,

soeben haben uns die Informationen zur Organisation des Unterichts ab dem 29.11.21 erreicht. Insbesondere das Vorziehen der Weihnachtsferien und die Aufhebung der Präsenzpflicht wurden konkretisiert. Des Weiteren wurde uns vom Ministerium ein Elternschreiben zur Verfügung gestellt, welches wir Ihnen hiermit weiterleiten möchten:

Wir werden uns morgen (26.11.21) mit dem Kollegium beraten und werden Sie in gewohnter Form zu weiteren Einzelheiten informieren.

Bleiben Sie gesund

Schulleitung

FAWZ Button Infos zum Corona TestkonzeptIm Vorgriff auf die geänderte Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung informieren wir Sie im Folgenden über die den Schulbereich betreffenden Änderungen:

§ 24 Abs. 2 — Testkonzept Schule — Erhöhung der Testfrequenz

Die Testfrequenz des Testkonzepts Schule - bislang für alle nicht-geimpften und nicht-genesenen SchülerInnen und in der Schule Tätigen den Nachweis über zwei Tests pro Schulwoche - wird ab Montag, den 15. November 2021, bis auf Weiteres von zwei auf drei Tests in der Schulwoche erhöht.

Dementsprechend sind für Schülerlinnen und für das Schulpersonal ab Montag, den 15. November 2021, der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn sie an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.

Durch die Erhöhung der Testfrequenz soll noch besser als bisher gewährleistet werden, dass Infektionen frühzeitig erkannt und alle SchülerInnen die Schule gesund, weil regelmäßig getestet besuchen.Unseren SchülerInnen werden die dafür zusätzlich notwendigen Selbsttests aus dem Bestand der Schule am Freitag, den 12.11.21, ausgehändigt. Die Bestände der Schulen werden durch weitere Lieferungen aufgestockt.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, das unsere SchülerInnen zum Nachweis eines negativen Schnelltests folgende ausgefüllte Bescheinigung benötigen:

Schulleitung

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