Im Vorgriff auf die geänderte Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung informieren wir Sie im Folgenden über die den Schulbereich betreffenden Änderungen:
§ 24 Abs. 2 — Testkonzept Schule — Erhöhung der Testfrequenz
Die Testfrequenz des Testkonzepts Schule - bislang für alle nicht-geimpften und nicht-genesenen SchülerInnen und in der Schule Tätigen den Nachweis über zwei Tests pro Schulwoche - wird ab Montag, den 15. November 2021, bis auf Weiteres von zwei auf drei Tests in der Schulwoche erhöht.
Dementsprechend sind für Schülerlinnen und für das Schulpersonal ab Montag, den 15. November 2021, der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn sie an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.
Durch die Erhöhung der Testfrequenz soll noch besser als bisher gewährleistet werden, dass Infektionen frühzeitig erkannt und alle SchülerInnen die Schule gesund, weil regelmäßig getestet besuchen.Unseren SchülerInnen werden die dafür zusätzlich notwendigen Selbsttests aus dem Bestand der Schule am Freitag, den 12.11.21, ausgehändigt. Die Bestände der Schulen werden durch weitere Lieferungen aufgestockt.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, das unsere SchülerInnen zum Nachweis eines negativen Schnelltests folgende ausgefüllte Bescheinigung benötigen:
Schulleitung