An der BOS Kirchmöser dürfen Sie mitgestalten!
Engagierte Eltern fördern persönliche Kontakte untereinander und mit den Lehrern, weil diese wichtig sind für die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt. Zudem gestalten Sie Feste und Elternabende mit, sodass sich alle willkommen fühlen.
Für Eltern gibt es regelmäßig:
- Elternabende, Elternstammtische
- Präsentationen im Rahmen der Berufsorientierung in den Klassenstufen 7- 9
- Themenabende für Eltern in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit
- Möglichkeit der Gremienmitarbeit:
Schulkonferenz, Elternkonferenz, Förderverein - quartalsweise Rückmeldungen über die Schulleistungen des Kindes
- 2 verbindliche Elternsprechtage pro Schuljahr
- aktuelle Informationen über das Schulleben (Homepage, Facebook, Schülerzeitung)
Die Grundziele aller Beteiligungsprozesse unserer Schule sind:
- Die Förderung einer demokratischen Schulkultur, in der alle Beteiligten – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und weiteres Schulpersonal – aktiv mitwirken, Verantwortung übernehmen und gemeinsame Entscheidungen treffen können.
- Die Stärkung von Mitbestimmung, Eigenverantwortung sowie demokratischer und sozialer Kompetenz, um ein positives Lern- und Arbeitsklima zu schaffen.
- Das Erlernen von demokratischer Verantwortung und das Sammeln von praktischen Erfahrungen, um Partizipationsprozesse bzw. das Einbringen in die Gesellschaft erlebbar zu machen.
Mitwirkungsgremien der Berufsorientierten Schule Kirchmöser
Schule kann nur funktionieren, wenn sich alle Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern) in die Arbeit der Schule einbringen. Gemäß den einschlägigen Vorschriften gibt es auch an der BOS Kirchmöser Gremien, in denen sich gewählte Vertreter von Schülern bzw. Eltern engagieren.
Gremien der Schülerinnen und Schüler
Jede Klasse wählt eine/n Klassensprecher/in und eine/n Vertreter/in. Die Klassensprecher arbeiten in der Schülerkonferenz und wählen dort eine/n Schülersprecher/in und eine/n Vertreter/in. Außerdem sind gewählte Vertreter/innen der Schüler/innen Mitglieder der Schulkonferenz.
Gremien der Sorgeberechtigten
Die Eltern einer Klasse wählen eine/n Elternsprecher/in und eine/n Vertreter/in. Die Elternsprecher arbeiten in der Elternkonferenz und wählen dort eine/n Vorsitzende/n. Außerdem sind gewählte Vertreter/innen der Eltern Mitglieder der Schulkonferenz.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Hier arbeiten Vertreter/innen des Lehrerkollegiums, der SuS sowie der Eltern zusammen.
Aufgaben der Gremien
Nachfolgend werden die Aufgabenbereiche der jeweiligen Gremien beleuchtet.
Elternversammlung - Klassenelternsprecherinnen oder -sprecher
Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Zu den Aufgaben der Klassenelternsprecherinnen oder Klassenelternsprecher gehört es:
- die Interessen der Eltern der Klasse gegenüber der Klassenlehrkraft und den Fachlehrkräften zu vertreten,
- an den Beratungen der Eltern- und der Klassenkonferenz teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten,
- die Elternversammlung vorzubereiten und durchzuführen,
- sich in den Mitwirkungsrechten auszukennen oder bereit zu sein, sich das notwendige Wissen anzueignen.
Themen für den Elternabend sind alle Fragen, die die Mehrzahl der Eltern bewegen, z. B. aktuelle Probleme in der Klasse, das Lernklima, Umgang mit Hausaufgaben, Unterrichtsausfall, Lehrkräftewechsel, Projekttage, Klassenfahrten. Deshalb sollten Eltern und Elternsprecher der Klasse vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Elternsprecherinnen und -sprecher laden die Eltern im Benehmen mit der Klassenlehrkraftmindestens dreimal im Jahr zur Elternversammlung ein. (§ 81 Abs. 5 BbgSchulG) Es muss hier kein Einvernehmen nach dem Schulgesetz mit der Klassenlehrkraft hergestellt werden. Im Sinne des Miteinanders von Eltern und Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer sollten aber gemeinsame Absprachen zur Vorbereitung und zum Inhalt getroffen werden. Die Elternsprecher können sich die Arbeit mit den Stellvertretern teilen.
Elternkonferenz - Schulelternsprecherin oder Schulelternsprecher
Alle Elternsprecherinnen und Elternsprecher der Klassen oder Jahrgangsstufen bilden die Elternkonferenz. (§ 82 Abs. 1 BbgSchulG) Es ist sinnvoll, stets auch die Stellvertreterinnen und Stellvertreter einzuladen, da diese bei einer Teilnahme Informationen aus erster Hand erhalten. Die Schulelternsprecherin bzw. der Schulelternsprecher hat aber darauf zu achten, dass Stellvertreter nur abstimmen dürfen, wenn das stimmberechtigte Mitglied nicht anwesend ist oder nicht abstimmen darf, zum Beispiel weil es vom Beratungsgegenstand betroffen ist.
Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern in der Schule. Zu den Aufgaben der Schulelternsprecherin bzw. des Schulelternsprechers gehört es:
- die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den Lehrkräften zu vertreten,
- bei den Beratungen der Schulkonferenz nach Möglichkeit anwesend zu sein, auch wenn sie oder er nicht Mitglied ist,
- nach Möglichkeit auch an Beratungen der Konferenz der Lehrkräfte und wichtigen Beratungen des Bildungsausschusses bzw. der Gemeindevertretungen, die die Schule betreffen, teilzunehmen,
- gefasste Beschlüsse der Elternkonferenz, die die Schulkonferenz betreffen, weiterzuleiten,
- Kontakt mit der Schülersprecherin oder dem Schülersprecher zu halten,
- sich für die Elternmitwirkung an der Schule verantwortlich zu fühlen,
- die Elternkonferenz vorzubereiten und durchzuführen.
Schülerkonferenz - der Klassensprecherinnen und Klassensprecher
Die Klassensprecherinnen und-sprecher vertreten die SuS als Klasse in allen betreffenden Fragen der Schule und des Unterrichts. So nehmen sie zum Beispiel als Mitglied der Konferenz der Schülerinnen und Schüler an deren Sitzungen teil und arbeiten dort mit. Aktuelle schulische Probleme werden durch sie in die Klasse gebracht und dort diskutiert. Die Ergebnisse solcher Diskussionen helfen den Klassensprecherinnen und -sprechern bei ihrer Entscheidungsfindung im Rahmen der Konferenz der Schülerinnen und Schüler. Außerdem vertreten sie die Interessen eurer Klasse gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern, der Schulleitung sowie der Elternschaft. Dazu besitzen sie unter anderem das Recht, beratend sowohl an der Klassenkonferenz als auch an der Elternversammlung eurer Klasse teilzunehmen. Sie sind für ihre monatliche Klassenberatungsstunde verantwortlich.