Schulregeln

Regeln zum Schulbetrieb der BOS Kirchmöser

  1. Jeder Schüler unserer Schule hat das Recht auf einen bestmöglichen Unterricht und die Pflicht diesen störungsfrei zu ermöglichen.
  2. Jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht diesen bestmöglich zu gestalten.

Folgende Rechte und Pflichten von SchülerInnen und LehrerInnen müssen an unserer Schule gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

1.      Aufenthalt auf dem Schulgelände / Unterrichtszeiten

  • Das Betreten des Schulgebäudes ist entsprechend des Stundenplans 5 Minuten vor dem individuellem Unterrichtsbeginn gestattet.
  • Die Aufsicht beginnt mit dem Betreten des Schulgebäudes und endet mit dem individuellen Unterrichtsende, spätestens jedoch 5 – 10 Minuten danach. Das Schulgelände ist unmittelbar nach dem Unterrichtsende zu verlassen.
  • Die Unterrichtszeiten sind konsequent von allen Beteiligten einzuhalten.
  • SchülerInnen und LehrerInnen befinden sich vor Unterrichtsbeginn im Raum und bereiten den Unterricht vor.
    Fehlt der jeweilige Fachlehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat o. bei der Schulleitung.
  • Die Lehrkräfte beenden den Unterricht. Die SchülerInnen verlassen erst nach Unterrichtsende den Unterrichtsraum.

2.      Verhaltensregeln

  • Unsere Schule verpflichtet sich zur Achtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft treten für Respekt, Toleranz und ein friedliches Miteinander ein. Das Tragen oder Zeigen von Kleidung, Symbolen oder Darstellungen mit extremistischen, verfassungsfeindlichen oder menschenverachtenden Inhalten oder Bezügen (siehe Anlage) ist auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen untersagt.
  • Das Trinken ist im Unterricht gestattet. Die Esseneinnahme im Unterricht ist nicht gestattet.
  • Nach Unterrichtsende wird der Raum ordentlich verlassen. (Müll, Stühle, Tafel)
  • Die SchülerInnen verbleiben während der Unterrichtszeit im Raum. Für Toilettengänge sind die Pausenzeiten zu nutzen.
  • Die Fenster und die Heizkörper werden nur nach Erlaubnis des Lehrers geöffnet / geschlossen.
  • Es besteht ein Alkohol- und Rauchverbot. Dies gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Missachtungen können mit einer Bußgeldanzeige geahndet werden.
  • Der Besitz, Handel und der Konsum von Drogen aller Art sowie der Besitz von Waffen aller Art, Feuerwerkskörpern und ähnlichen gefährlichen Dingen sind verboten.
  • Das Mitbringen von Permanent-Markern ist untersagt.

3.      Handy, private Endgeräte und Musikboxen

  • Der Nutzung von Handys, privaten Endgeräten (bspw. Laptops, Tablets) sind gesonderten Nutzungsordnungen (siehe Anlagen) geregelt. Diese sind zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.
  • Musikboxen müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein.
  • Regelverstöße können mit einer Beschlagnahmung der Gegenstände geahndet werden. In diesem Fall können die Gegenstände erst nach Beendigung des Unterrichtstages, im Sekretariat abgeholt werden.

4.      Krankheit

  • SchülerInnen melden sich durch die Sorgeberechtigten zunächst vor Unterrichtsbeginn telefonisch krankheitsbedingt im Sekretariat und an Tagen der Berufsorientierung zusätzlich im Unternehmen ab.
  • Die schriftliche Entschuldigung der Sorgeberechtigten muss am 1. Tag des Wiederbesuchs der Schule vorliegen.

5.      Pausen

  • In der Frühstückspause und der Mittagspause ist ein Aufenthalt im Speisesaal und auf dem Schulhof gestattet.
  • Mappen sind in großen Pausen mitzuführen und dürfen nicht im Schulgebäude abgestellt werden. Jeder ist für seine Mappe bzw. Sachgegenstände selbst verantwortlich.
  • Die Toiletten sind in den großen Pausen beim Verlassen des Schulgebäudes oder nach dem Beenden der Pause aufzusuchen.
  • Wenn während Regenpausen abgeklingelt wird, begeben sich die SchülerInnen in den nächsten Unterrichtsraum, dies gilt ebenfalls für die Lehrkraft.
  • Der Verbleib, während der großen Pausen auf dem Schulhof, ist nur auf erlaubten und gekennzeichneten Flächen gestattet.
  • Der Sportplatz darf in den Pausen zum Fußballspielen und für Spaziergänge auf der Außenbahn genutzt werden.
  • Das Essen auf dem Sportplatz ist untersagt.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist strikt untersagt. Jedoch können SchülerInnen der Klassenstufe 10 durch ihre Sorgeberechtigten eine Ausnahmeregelung erwirken.

6.      Sanktionen

  • Jede Missachtung wird durch die betreffenden Lehrkräfte, Sonderpädagogen, Schulsozialarbeiter oder Betreuer geahndet.
  • In diesem Fall wird die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenverordnung des Landes Brandenburgs angewendet.

Kurzfassung der zusätzlichen Beschlüsse in den Anlagen:

KLEIDUNG / SYMBOLIK

  • Grundsatz: Kleidung, Symbole, Kennzeichen oder Darstellungen mit extremistischen, verfassungsfeindlichen oder menschenverachtenden Inhalten oder Bezügen sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen nicht gestattet.
  • Ausdrücklich genannte Marken: Amalek · Ansgar Aryan · Consdaple · Gothland · Dobermann · Erik&Sons · Thor Steinar · Pit Bull · MC Allister · Teutonic Warrior.
  • Wichtig: Die Markenliste ist nicht abschließend. Entscheidend ist der konkrete erkennbare Bezug. Lonsdale und New Balance sind ausdrücklich von den genannten verbotenen Marken unterschieden.
  • Bei Verstößen: Die Schule spricht mit der Schülerin bzw. dem Schüler und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Verstöße werden dokumentiert. Bei erneuten Verstößen werden Sie informiert und die Schulleitung einbezogen. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen können weitere schulische Maßnahmen (Ordnungsmaßnahmen) geprüft werden.

HANDY / PRIVATE DIGITALE GERÄTE

  • Grundsätzlich: Private Smartphones, Tablets und vergleichbare Geräte dürfen mitgebracht werden, müssen aber entsprechend der schulischen Regelungen aufbewahrt und genutzt werden. Private Inhalte werden durch Lehrkräfte nicht eingesehen.
  • Jahrgangsstufen 7–8: Das ausgeschaltete Handy wird in der ersten Unterrichtsstunde des Tages selbstständig in das fest zugeordnete Fach der Handygarage gelegt. Die Garage wird verschlossen im Lehrerzimmer verwahrt. Die Rückgabe erfolgt erst am Ende des Unterrichtstages durch die letzte Lehrkraft.
  • Jahrgangsstufen 9–10: Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde bzw. Prüfung wird das ausgeschaltete bzw. im Flugmodus befindliche Handy selbstständig in eine zugeordnete Handygarage gelegt. Nach der Stunde bzw. Prüfung gibt ausschließlich die Lehrkraft das Handy zurück.
  • Bei Verstößen: Zunächst erfolgt ein Gespräch bzw. eine Ermahnung. Bei wiederholter Nutzung oder Weigerung kann das Gerät bis zum Ende des persönlichen Schultages einbehalten werden. Bei wiederholten oder schweren Verstößen werden die Sorgeberechtigten informiert, eine Abholung durch die Eltern und ein Elterngespräch können erforderlich werden. Bei strafbaren Inhalten wird die Schulleitung eingeschaltet und ggf. die Polizei informiert.
  • Bitte unterstützen Sie uns Ihr Kind: Die Schülerinnen und Schüler sollen die Geräte selbstständig und konfliktfrei in die Handygarage legen. Die Handygarage wird ausschließlich durch die Lehrkraft geöffnet.

VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES – JAHRGANGSSTUFE 10

  • Voraussetzung: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 dürfen das Schulgelände nur im Rahmen der beschlossenen Regelung und mit entsprechender Berechtigung verlassen.
  • Ihre Aufgabe als Sorgeberechtigte: Sie erhalten ein belehrendes und informierendes Schreiben und unterzeichnen die Einverständniserklärung. Diese wird an den Kurslehrer und anschließend an Frau Assmann zurückgegeben.
  • Berechtigungsausweis: Frau Assmann stellt nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen den Ausweis zur Berechtigung des Verlassens des Schulgeländes aus und übergibt ihn an den Kurslehrer.
  • Beim Verlassen: Vor dem Verlassen erfolgt eine verbindliche Abmeldung und Kontrolle des Berechtigungsausweises durch die Hofaufsicht. Das Schulgelände darf hierfür ausschließlich durch das vordere Tor an der Bushaltestelle verlassen werden.
  • Bei Verstößen: Die Kurslehrkraft kann die Berechtigung zum Verlassen des Schulgeländes als Erziehungsmaßnahme widerrufen.

WAS WIR VON IHNEN ERWARTEN

  • Besprechen Sie die Regelungen mit Ihrem Kind und unterstützen Sie die Schule bei deren Umsetzung.
  • Achten Sie insbesondere auf die Einhaltung der Handyregelungen und der Vorgaben zu Kleidung und Symbolik.
  • Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Klassen- bzw. Kurslehrkraft.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die gemeinsame Verantwortung für einen respektvollen und sicheren Schulalltag an der BOS Kirchmöser. – Schulleitung -

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