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Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die Stadt Brandenburg an der Havel hat den Schüler:innen, denen eine Fahrtkostenerstattung zusteht, bisher die Möglichkeit geboten, ermäßigte Fahrausweise in Form von Monatskarten als Papierfahrausweis oder Jahreskarten mit Einmalzahlung im Chipkartenformat (VBB-fahrCard) zu erhalten.
Aufgrund einer Tarifänderung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), werden seit dem 01.01.2026 keine Jahreskarten mehr angeboten.
Sie haben ab dem Schuljahr 2026/2027 zwei Möglichkeiten ermäßigte Fahrausweise zu erhalten:
- Monatskarten in Papierform (bleibt wie gehabt).
- VBB-Abo Schüler mit VBB-fahrCard (Alternative zur Jahreskarte).
Wichtig: Der Abschluss eines VBB-Abo Schüler ist nur möglich, wenn kein Familienpass vorliegt.
damit verbundene Änderungen
- Das Sekretariat gibt keine Jahreskarten mehr aus!
- Es gibt ab dem Schuljahr 2026/2027 nur noch das VBB-Abo!
- Im Sekretariat sind nur noch Monatscoupons sowie kostenfreie Coupons mit gültigem Familienpass erhältlich.
Beantragung des VBB-Abo
- Bitte drucken Sie den Antrag auf anteilige Erstattung von Fahrkosten aus oder holen Sie diesen im Sekretariat ab.
- Entscheiden Sie anschließend, ob Sie Monatskarten oder ein VBBr-Abo beantragen möchten.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und geben Sie ihn bitte im Sekretariat bei mir ab.
- Nach der Prüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid, den Ihr Kind mit nach Hause bekommt.
- Sollten Sie sich für das VBB-Abo entscheiden, müssen Sie mit diesem Bescheid zur VBBr gehen.
Weitere Infos entnehmen Sie aus folgenden Informationsschreiben:
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
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- Geschrieben von StoehrSoeren
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Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen und Schüler,
hiermit möchte Schulleitung Sie und Euch darüber informieren, dass die Schulleitung aufgrund der derzeitigen Personalsituation entschieden hat, ab dem 09.03.26 einen gesonderten Stundenplan in Kraft treten zu lassen. Dieser wird bei einigen Kursen und Lehrkräften zu Verschiebungen führen.
Wir bitten daher um Ihr/Euer Verständnis und möchten die Maßnahme folgendermaßen begründen:
Zielsetzung:
- geregelter Deutschunterricht in der JGS 7
- geregelter Kunstunterricht in der JGS 10
- Gewährleistung aussagekräftiger Zeugnisnoten in den genannten Fächern
- gerechte Verteilung von Vertretungsstunden
Zeitraum:
- Zunächst vom 09.03.26 bis zum 20.03.26 – (2 Wochen).
Die jeweiligen Pläne (Lehrkräfte und Kurse) findet ihr in der Anlage. Fehler, bspw. Raumzuordnung usw., bitte zeitnah melden.
Sichtbarkeit der Pläne in der Untis-App:
- Ab dem 06.03.26 ab 13.00 Uhr.
Hinweis: die Änderungen sind in den einzelnen Plänen markiert
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Schulleitung
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Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe SchülerInnen und Schüler, liebe Lehrkräfte
am gestrigen Dienstag, den 13. Januar 2026, waren die Türen der BOS trotz der chaotischen Wetterlage weit geöffnet. Zahlreiche Familien, die eine geeignete weiterführende Schule für ihre Kinder suchen, wurden durch unsere kompetenten Lehrkräfte informiert, von vielen engagierten Schülerinnen und Schülern durch das Schulgebäude geleitet, besuchten die Fach- und Klassenräume und kamen ins Gespräch.
Für das leibliche Wohl sorgten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 sowie das Schulküchen-Team.
Wir möchten uns bei allen Besucherinnen und Besuchern für die intensiven Gespräche und insbesondere bei allen aktiven Schülerinnen und Schülern, welche unsere Gäste begrüßten, herumführten und stolz aus ihrem Schulalltag erzählten, bedanken!
Des Weiteren möchte sich die Schulleitung ausdrücklich bei allen beteiligten Lehrkräften, den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit sowie den Elternvertretern für die geleistete Arbeit während des Tages der offenen Tür bedanken.
Schulleitung
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Angesichts der aktuellen Prognose und Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes (Stand 10.30 Uhr) wird die Präsenzpflicht an Brandenburger Schulen für Dienstag, den 13. Januar 2026, erneut landesweit ausgesetzt. Die tatsächliche Entwicklung der vorhergesagten Unwetterlage lässt sich nicht genau bestimmen und wird von Ort zu Ort auch unterschiedlich ausfallen. Sicherheit geht vor.
Es gilt: Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa einer besonderen Wetterlage oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen.
Hinweis:
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen und gewährleisten die Aufsicht und ein unterrichtliches Angebot. Die Schulen entscheiden dabei selbst, ob etwa der reguläre Unterricht früher endet oder wie die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden. Die gesamten Maßnahmen in der Schule werden in eigenem Ermessen von den Schulen festgelegt. Werden durch die Landkreise oder die kreisfreien Städte als Verantwortliche für die Schülerbeförderung oder als Katstrophenschutzbehörde weitergehende Regelungen getroffen, gehen diese Regeln vor und sind vor Ort zu beachten. Rechtsgrundlage der Regelungen bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen für alle Schulformen der Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist die Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb, die seit 2010 gilt (VV Schulbetrieb Nr. 4, Abs. 3 und 4).
Unterrichtsangebot - 13.01.2026 - Unterricht
- Die Schulleitung hat entschieden, dass Kurzstunden bis einschließlich zur 6h nach regulärem Plan angeboten werden. Der Ganztag entfällt!
Kurstundenplan:
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1h... |
08.25 – 8.50 Uhr |
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2h... |
08.55 – 09.20 Uhr |
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3h... |
09.25 – 09.50 Uhr |
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4h... |
10.20 – 10.45 Uhr |
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5h... |
10.50 – 11.15 Uhr |
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6h... |
11.20 – 11.45 Uhr |
Pressemitteilung:
Der Tag der offenen Tür findet dennoch von 16.00 - 19.00 Uhr statt.
Schulleitung
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Wie der Deutsche Wetterdienst meldet, werden in Berlin und Brandenburg in den nächsten Tagen Dauerfrost und strenger Frost erwartet, am Freitag teils kräftiger Schneefall, gebietsweise 3 bis 8, örtlich bis 15 cm Neuschnee, bei Windböen um 60 km/h (Bft 7) aus Ost.
Es gilt: Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen.
Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa einer besonderen Wetterlage oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen. Die Eltern sind gehalten, die Situation vor Ort zu beobachten und auf die Hinweise der örtlichen Behörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Träger der Schülerbeförderung und auf Hinweise der jeweiligen Katastrophenschutzbehörden zu achten und entsprechend Folge zu leisten. Diese Regelung gilt seit 2010 (VV Schulbetrieb Nr. 4, Abs. 3 und 4.)
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen und gewährleisten die Aufsicht und ein unterrichtliches Angebot. Die Schulen entscheiden dabei selbst, ob etwa der reguläre Unterricht früher endet oder wie die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden.
Unterrichtsangebot - 09.01.2026 - Unterricht
Die Schulleitung hat entschieden, dass am 09.01.2026 lediglich eine Betreuung von 08.25 Uhr - 10.55 Uhr angeboten wird.
Unterrichtsangebot - 09.01.2026 - Praxislernen Jahrgangsstufe 9
Die Eltern entscheiden selbstständig, ob ihre Kinder den Praktikumstag absolvieren. Sollten Sie vom Praktikumsbesuch Abstand nehmen, bitten wir Sie, den Praktikumsbetrieb rechtzeitig zu informieren.
Hinweis
Die gesamten Maßnahmen in der Schule werden in eigenem Ermessen von den Schulen festgelegt. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat keinen Einfluss auf die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs. Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, sich vor Ort bei den zuständigen Verkehrsträgern über etwaige Einschränkungen zu informieren.
Pressemitteilung:
Schulleitung