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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
Aufgrund § 24 der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist ab dem 10. Februar 2022 an allen Schultagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen.
Ausnahmen davon gelten gemäß § 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung nur für geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und für genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung.
Dennoch sind auch geimpfte und genesene SchülerInnen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, im Schutzinteresse aller an Schule Beteiligten gebeten, sich unterrichtstäglich zu testen.
Am 11.02.22 erhalten alle SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 10 in der 1. Unterrichtstunde neue Testskits und eine aktualisierte Bescheinigung. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufe 9 erhalten diese am Montag, bis dahin behalten die alten Bescheinigungen ihre Gültigkeit.
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
„der bundesweite sprunghafte Anstieg der Infektionszahlen, den die Omikron-Virusvariante verursacht, hat erneut zu Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben geführt. Sie belasten und fordern uns alle, sind aber wichtige Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Vor dem Hintergrund der Einschränkungen und vielen Infektionen ist es erfreulich, dass es uns gelungen ist, die Schulen offen zu halten. Das haben unter anderem die Impfungen und Testungen, aber vor allem auch Ihr persönlicher Einsatz ermöglicht. Für diesen möchte ich mich bei Ihnen – auch im Namen des gesamten Kollegiums – sehr herzlich bedanken!
Wir alle wissen, wie viel die Schulschließungen und der Wechselunterricht der vergangenen beiden Jahre Ihnen und vor allem Ihren Kindern abverlangt haben. Daher ist es nach wie vor unser Ziel, die Schulen ohne größere Einschränkungen im Unterricht offenzuhalten. Im Hinblick auf die hohen Infektionszahlen müssen wir aber damit rechnen, dass es zu höheren Krankenständen und Quarantäneanordnungen bei unseren Lehrkräften und beim pädagogischen Personal kommen kann. Damit der Präsenzunterricht auch unter diesen Umständen weiterhin gewährleistet ist, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg einen Plan mit drei Stufen ausgearbeitet.“ (Ministerium)
Als Schule sind wir angehalten, diesen Stufenplan bei Bedarf umzusetzen. Die einzelnen Stufen beinhalten unterschiedliche Vorgaben und Maßnahmen, die als Orientierung für den Präsenzunterricht bei hohen Personalausfällen dienen und im Einzelnen folgendermaßen aussehen:
Geänderte Stundenpläne
Aufgrund von personellen Veränderungen mussten die Stundenpläne angepasst werden. Die Pläne sind in der Stundenplan-App und der folgenden Datei einzusehen:
Aufhebung der Präsenzpflicht für SuS wird verlängert
Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.
- die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 28.02.22 zu stellen
- die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
- das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung
- Sofern Sie Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an: sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
- Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!
Lernstoffversorgung
- ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
- Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
- eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
- zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
Hygiene- und Testkonzept der Schule, Quarantänemanagement der Gesundheitsämter
Hygienekonzept
Die Schulleitung überprüft kritisch die praktische Umsetzung des Hygienekonzepts der Schule einschließlich des Lüftungsplans, damit Schulen sichere Orte für die Schülerlinnen und die in der Schule Tätigen sind.
Testkonzept Schule
Erhöhung der Testfrequenz
- Gegenwärtig laufen die logistischen Vorbereitungen für die Erhöhung der Testfrequenz von gegenwärtig drei Tests pro Schulwoche auf fünf spätestens ab der 7. Kalenderwoche (14.02.22).
- Bis zur 7. Kalenderwoche müssen die SchülerInnen weiterhin montags, mittwochs und freitags eine Bescheinigung über einen negativen Schnelltest vorweisen.
Quarantänemanagement der Gesundheitsämter — Absonderung/Quarantäne Geimpfter und Genesener
Aus gegebenem Anlass weist das Ministerium darauf hin, dass das zuständige Gesundheitsamt bei Auftreten eines Infektionsfalls in der Schule im Rahmen der Anordnung von Absonderungsmaßnahmen berücksichtigen soll, dass gegenüber geimpften Personen und genesenen Personen keine Absonderungsmaßnahmen angeordnet werden, Dies gilt gleichermaßen für SchülerInnen und für Lehrkräfte.
Zudem ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Anordnung einer Absonderung von Kontaktpersonen auf möglichst wenige Personen zu beschränken ist; sie wird insbesondere auf die Schüler/innen eingegrenzt, die engen Kontakt zur infizierten Person hatten, weder geimpft noch genesen sind und keine medizinische Maske getragen haben.
Kürzere Quarantäne- und Isolationszeiten
Bund und Länder hatten die Neuregelungen in der vergangenen Woche vereinbart. Brandenburg übernimmt auch die dabei beschlossene Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten.
Demnach müssen Infizierte oder Kontaktpersonen seit dem 15.01.22 nur noch 10 statt 14 Tage in Isolation beziehungsweise Quarantäne. Mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test können sie sich bereits nach 7 Tagen. Keine Quarantäne für geboosterte Kontaktpersonen (Definition „geboostert" siehe PEI- und RKI-Veröffentlichungen). Geboosterten gleichgestellt sind im Hinblick auf die Quarantäne danach:
- „Geimpfte Genesene"(etwa Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
- „frisch" doppelt Geimpfte, wenn die zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurückliegt und
- Genesene, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Schulleitung
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe interessierte Schülerinnen und Schüler,
bedingt durch die aktuelle Corona-Lage können wir dieses Jahr nicht, wie traditionell üblich, einen Tag der offenen Tür abhalten, sodass Sie sich einen Eindruck von unserer Schule verschaffen können. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, das Informationsangebot unserer Webseite zu nutzen. Hier finden Sie ab dem 17.01.2022 einen virtuellen Tag der offenen Tür.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Peter Gruhn
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte,
es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise zur Beschulung unserer SchülerInnen bis zum 19.01.22.
1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie
medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
- für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
- die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
- die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen
2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 19.01.22)
Informationen - Update
Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.
- die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 19.01.22 zu stellen
- die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
- das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung
Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:
- sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
- Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
- eine Begründung muss nicht erfolgen
Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!
Lernstoffversorgung
- ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
- Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
- eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
- zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
Danksagung
Für das neue Jahr 2022 Gesundheit, Glück und Erfolg. Bleiben Sie gesund!
Schulleitung
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Liebe Sorgeberechtigte,
es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise zur Beschulung unserer SchülerInnen bis zum 11.01.22.
1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie
medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
- für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
- die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
- die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen
2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 11.01.22)
Informationen
Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.
- die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 11.01.22 zu stellen
- die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
- das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung
Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:
- sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
- Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
- eine Begründung muss nicht erfolgen
Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!
Lernstoffversorgung
- ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
- Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
- eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
- zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
Danksagung
Das Jahr 2021 stellte uns alle erneut vor große Herausforderungen. Umso mehr wünschen wir Ihnen und Ihren Familien für das bevorstehende Weihnachtsfest Gesundheit, ein harmonisches Miteinander und besinnliche Stunden. Für das neue Jahr 2022 Gesundheit, Glück und Erfolg. Bleiben Sie gesund!
Schulleitung
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,
laut der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Absonderung von Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne) ergehen folgende Maßnahmen und Empfehlungen:
Schulleitung
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Liebe Sorgeberechtigte,
es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise.
1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie
medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
- für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
- die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
- die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen
öffentlicher Nahverkehr
- im öffentlichen Personennahverkehr muss während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder
vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) getragen werden - die in Kraft getretene 3G Regel gilt nicht für Schülerinnen und Schüler (keine tägliche Testpflicht)
2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 17.12.21)
Informationen
Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.
- die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 17.12.21 zu stellen
- die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
- das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung
Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:
- sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
- Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
- eine Begründung muss nicht erfolgen
Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!
Lernstoffversorgung
- ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
- Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
- entsprechende Aufgaben sind der in der webbcloud hinterlegt (Passwort: BOS.2021)
- eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
- zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
3. Vorziehen des Beginns der Weihnachtsferien auf den 20. Dezember 2021
Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021.
Bleiben Sie gesund!
Schulleitung
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Liebe Sorgeberechtigte,
soeben haben uns die Informationen zur Organisation des Unterichts ab dem 29.11.21 erreicht. Insbesondere das Vorziehen der Weihnachtsferien und die Aufhebung der Präsenzpflicht wurden konkretisiert. Des Weiteren wurde uns vom Ministerium ein Elternschreiben zur Verfügung gestellt, welches wir Ihnen hiermit weiterleiten möchten:
Wir werden uns morgen (26.11.21) mit dem Kollegium beraten und werden Sie in gewohnter Form zu weiteren Einzelheiten informieren.
Bleiben Sie gesund
Schulleitung
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- Geschrieben von StoehrSoeren
Im Vorgriff auf die geänderte Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung informieren wir Sie im Folgenden über die den Schulbereich betreffenden Änderungen:
§ 24 Abs. 2 — Testkonzept Schule — Erhöhung der Testfrequenz
Die Testfrequenz des Testkonzepts Schule - bislang für alle nicht-geimpften und nicht-genesenen SchülerInnen und in der Schule Tätigen den Nachweis über zwei Tests pro Schulwoche - wird ab Montag, den 15. November 2021, bis auf Weiteres von zwei auf drei Tests in der Schulwoche erhöht.
Dementsprechend sind für Schülerlinnen und für das Schulpersonal ab Montag, den 15. November 2021, der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn sie an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.
Durch die Erhöhung der Testfrequenz soll noch besser als bisher gewährleistet werden, dass Infektionen frühzeitig erkannt und alle SchülerInnen die Schule gesund, weil regelmäßig getestet besuchen.Unseren SchülerInnen werden die dafür zusätzlich notwendigen Selbsttests aus dem Bestand der Schule am Freitag, den 12.11.21, ausgehändigt. Die Bestände der Schulen werden durch weitere Lieferungen aufgestockt.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, das unsere SchülerInnen zum Nachweis eines negativen Schnelltests folgende ausgefüllte Bescheinigung benötigen:
Schulleitung