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Praxislernen

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Hier finden Protokolle, Formulare und sämtliche Konzepte unserer Schule. Alles kostenlos zum herunterladen.

Willkommen in der BOS Kirchmöser

2023 Berufswahl SIEGEL Wir freuen uns, dass Sie und Ihr Kind sich für eine ausgezeichnete Schule interessieren - ausgezeichnet mit dem Prädikat: „Schule mit hervorragender Berufs- und Studienorientierung“ im Land Brandenburg. Laudatio des Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e.V.

„Die Berufsorientierte Schule Kirchmöser bietet ihren Schülerinnen und Schüler sehr viel Praxiserfahrung mit individueller Begleitung. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf dem Praxislernen in Werkstätten und Betrieben. Das Projekt „Fit for Life“ für die Jahrgänge 7 und 8 vermittelt die Schule gemeinsam mit ihren externen Partnern ihren Schülerinnen und Schülern berufsbezogene Praxiserfahrungen und unterstützt sie bei der Entwicklung von sozialen Kompetenzen. Die Schule beeindruckt vor allem durch ein professionelles und engagiertes Kernteam von BO-Verantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung, die Berufliche Orientierung als ein zentrales Anliegen der Schule sieht“

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 Liebe Sorgeberechtigte,

es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise zur Beschulung unserer SchülerInnen bis zum 11.01.22.

1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie

medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
  • für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
  • die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
  • die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen

2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 11.01.22)

Informationen

Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.

  • die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 11.01.22 zu stellen
    • die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
  • das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung

Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:

  • sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
  • Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
  • eine Begründung muss nicht erfolgen

Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!

Lernstoffversorgung
  • ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
  • Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
  • eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
  • zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben
Danksagung

Das Jahr 2021 stellte uns alle erneut vor große Herausforderungen. Umso mehr wünschen wir Ihnen und Ihren Familien für das bevorstehende Weihnachtsfest Gesundheit, ein harmonisches Miteinander und besinnliche Stunden. Für das neue Jahr 2022 Gesundheit, Glück und Erfolg. Bleiben Sie gesund!

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte, liebe SchülerInnen,

laut der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Brandenburg an der Havel über die Absonderung von Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) getesteten Personen (Allgemeinverfügung Quarantäne) ergehen folgende Maßnahmen und Empfehlungen:

TestPositivMeldung

 

Schulleitung

 

Liebe Sorgeberechtigte,

es folgen konkrete Anordnungen des Ministeriums und dazugehörige Handlungshinweise.

1. Hygienemaßnahmen und Teststrategie

medizinische Maske/Mund-Nasen-Bedeckung
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske innerhalb der Schule besteht weiterhin
Testkonzept Schule
  • für Schüler/innen gilt das mit Stand vom 15. November 2021 aktualisierte Testkonzept Schule
  • die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn die SuS pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen
  • die dafür benötigten Tests sind durch die Schule zu stellen
öffentlicher Nahverkehr
  • im öffentlichen Personennahverkehr muss während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder
    vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) getragen werden
  • die in Kraft getretene 3G Regel gilt nicht für Schülerinnen und Schüler (keine tägliche Testpflicht)

2. Aufhebung der Präsenzpflicht (bis 17.12.21)

Informationen

Die allgemeine Präsenzpflicht kann mit einer schriftlichen Erklärung der Sorgeberechtigten für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 & 8 aufgehoben werden.

  • die schriftliche Erklärung ist für mindestens eine Schulwoche, längstens bis zum 17.12.21 zu stellen
    • die Aufhebung der Präsenzpflicht für einzelne Tage ist nicht möglich
  • das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert
Abgabe einer schriftlichen Erklärung

Sofern Sorgeberechtigte Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien wollen, senden diese eine schriftliche Erklärung per Mail an:

  • sekretariat@boos.schule-brandenburg.de
  • Inhalt der Mail: Name des Kindes, Kurs, Name des/der Sorgeberechtigten, Bitte um Aufhebung der Präsenzpflicht, Zeitraum der Aufhebung
  • eine Begründung muss nicht erfolgen

Die Abmeldung erfolgt nur schriftlich über das Sekretariat. Abmeldungen über SMS oder Telefon reichen nicht aus!

Lernstoffversorgung
  • ein Anspruch auf Distanzunterricht (Schulcloud, Videokonferenz usw.) besteht nicht
  • Schülerinnen und Schüler erhalten am Anfang der Woche Lernaufgaben
    • entsprechende Aufgaben sind der in der webbcloud hinterlegt (Passwort: BOS.2021)
  • eine Bewertung der Aufgaben findet nicht statt
  • zu schreibende Klassenarbeiten sind, nach Beendigung der Aufhebung, unverzüglich nachzuschreiben

3. Vorziehen des Beginns der Weihnachtsferien auf den 20. Dezember 2021

Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021.

Bleiben Sie gesund!

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte,

soeben haben uns die Informationen zur Organisation des Unterichts ab dem 29.11.21 erreicht. Insbesondere das Vorziehen der Weihnachtsferien und die Aufhebung der Präsenzpflicht wurden konkretisiert. Des Weiteren wurde uns vom Ministerium ein Elternschreiben zur Verfügung gestellt, welches wir Ihnen hiermit weiterleiten möchten:

Wir werden uns morgen (26.11.21) mit dem Kollegium beraten und werden Sie in gewohnter Form zu weiteren Einzelheiten informieren.

Bleiben Sie gesund

Schulleitung

FAWZ Button Infos zum Corona TestkonzeptIm Vorgriff auf die geänderte Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung informieren wir Sie im Folgenden über die den Schulbereich betreffenden Änderungen:

§ 24 Abs. 2 — Testkonzept Schule — Erhöhung der Testfrequenz

Die Testfrequenz des Testkonzepts Schule - bislang für alle nicht-geimpften und nicht-genesenen SchülerInnen und in der Schule Tätigen den Nachweis über zwei Tests pro Schulwoche - wird ab Montag, den 15. November 2021, bis auf Weiteres von zwei auf drei Tests in der Schulwoche erhöht.

Dementsprechend sind für Schülerlinnen und für das Schulpersonal ab Montag, den 15. November 2021, der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn sie an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.

Durch die Erhöhung der Testfrequenz soll noch besser als bisher gewährleistet werden, dass Infektionen frühzeitig erkannt und alle SchülerInnen die Schule gesund, weil regelmäßig getestet besuchen.Unseren SchülerInnen werden die dafür zusätzlich notwendigen Selbsttests aus dem Bestand der Schule am Freitag, den 12.11.21, ausgehändigt. Die Bestände der Schulen werden durch weitere Lieferungen aufgestockt.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, das unsere SchülerInnen zum Nachweis eines negativen Schnelltests folgende ausgefüllte Bescheinigung benötigen:

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte,

leider musste die Schulleitung zur Kenntnis nehmen, dass eine Vielzahl von Sorgeberechtigen bzw. Schülerinnen und Schüler die vereinbarte Selbsttestpflicht, welche montags und donnerstags, durch einen zuhause durchgeführten Test und der unterschriebenen Bescheinigung, nachzuweisen ist, nicht vollumfänglich berücksichtigt.

Von der Testpflicht ausgenommen sind lediglich vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen. Nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde, kann sich die Schülerin bzw. der Schüler in der Schule testen lassen. Diese Ausnahme ist jedoch für viele zur beständigen Gewohnheit geworden. Dies führt insbesondere im Schulalltag zu folgenden Problemen:

  • gehäufte Verspätungen zum Unterricht, da die Testung mindestens 15 Minuten pro Person in Anspruch nimmt
  • Verlust von kostbarer Unterrichtszeit
  • Reduzierung der Anzahl unserer Testbestände

Wir sind verpflichtet, über die Inanspruchnahme der Testungen in der Schule Buch zu führen. Nach einer Evaluation dieser Dokumentation wurde ersichtlich, dass mehrere Schülerinnen und Schüler dieses Ausnahmeangebot dauerhaft wahrnehmen. Daher weisen wir Sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie die Pflicht haben, die Testungen zuhause durchzuführen.

Damit einhergehend erfolgt ab dem 25.10.21 folgende Regelung:

Die Testung in der Schule darf in einem Zeitraum von 4 Wochen höchstens einmal in der Schule getätigt werden. Wird diese Anzahl überschritten, darf die Schülerin bzw. der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, der Tag wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet!

Darüber hinaus möchten wir jedoch allen Sorgeberechtigen, Schülerinnen und Schülern, welche ihrer Testpflicht konsequent nachkommen, für ihre Mitarbeit danken.

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte,

die Landesregierung hat mit der dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung die Ihnen bekannten Schutzregeln zur Flankierung des Regelbetriebs für alle Schulen fortgeschrieben. Im Folgenden möchten wir Sie über Neuerungen informieren, aber auch auf Fragen eingehen, die uns in letzter Zeit erreicht haben.

Das Testkonzept wird fortgeführt!

Das Testkonzept der Schule wird auch in den beiden Herbstferienwochen weitergeführt, sodass sich die SchülerInnen auch in der Zeit vom 11.10.-23.10.21 zweimal in der Woche testen können. Durch das fortgesetzte Testen soll gewährleistet werden, dass Infektionen in der Ferienzeit frühzeitig erkannt werden und am 25.10.21 alle SchülerInnen die Schule gesund besuchen können.

Die KursleiterInnen händigen dafür den SchülerInnen rechtzeitig vor Beginn der Herbstferien eine neue Testpackung (5 Schnelltests) aus dem Bestand der Schule aus.

Maskenplicht, Kontaktverfolgung und Quarantänebestimmungen

Nähere Informationen zu folgenden Themen:

  • Testkonzept,
  • Maskenpflicht,
  • Folgen bei Nichteinhaltung des Testkonzepts bzw. der Maskenpflicht,
  • Impfangebote ab dem vollendeten 12. Lebensjahr,
  • 2G Modell,
  • Quarantänebestimmungen,

werden durch den aktuellen Elternbrief des MBJS gegeben.

Des Weiteren stellen wir Ihnen den Ablauf zur Ermittlung von Kontaktpersonen bei einem bestätigtem COVID-19-Fall und dessen Folgen zu Quarantänebestimmungen als Download zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Schulleitung

Liebe SchülerInnen, liebe Sorgeberechtigte,

unnamedder Hersteller unserer Stundenplansoftware stellt unseren SchülerInnen kostenlos die UNTIS Mobile App zur Verfügung. Mit dieser erhalten ihr/Sie stets Zugriff auf euren Stundenplan, anfallende Vertretungen und Entfälle. Somit muss nicht der umständliche Weg zu unserer Homepage angetreten werden.

Eine Anleitung zur Installation sowie zur Nutzung finden Sie hier:

Schulleitung

Liebe Sorgeberechtigte,

die Planungen für die Unterrichtszeit ab dem SJ 2021/22 sind abgeschlossen. Hier finden Sie die notwendigen Informationen und Hinweise. Vorab als Download:

1. Informationen

Die bisherige Entwicklung des Infektionsgeschehens, die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Virus und die Äußerungen führender Virologen erlauben zunächst eine zuversichtliche Perspektive. Der dauerhafte Regelbetrieb an den Schulen ist möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Weil aber naturgemäß über das Infektionsgeschehen zum Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns Anfang August und die Entwicklung im Laufe des Schuljahres 2021/2022 nichts bekannt ist, müssen sich auch bei der Rückkehr zum Regelbetrieb alle an Schule Beteiligten darauf einstellen, dass es aufgrund genereller oder regionaler Infektionsherde phasenweise notwendig sein kann, den Präsenzunterricht wieder einzuschränken und zu Varianten eines eingeschränkten Präsenzbetriebs bzw. zum Distanzunterricht zu wechseln.

Das MBJS hat dazu folgenden Elternbrief veröffentlicht:

2. Fürsorge des Landes – Landesregierung für die Gesundheit der Beschäftigten und der Schüler/innen

Abstände

Der Regelbetrieb ist möglich, weil in den Schulen die Regelungen zum Mindestabstand (1,5 Meter) wie folgt modifiziert wurden:

  • Zwischen den Schüler/innen ist kein Mindestabstand mehr einzuhalten.
  • Zwischen Schüler/innen und den Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen Personal ist kein Mindestabstand mehr einzuhalten.
  • Zwischen Lehrkräften oder dem sonstigen pädagogischen Personal gilt der Mindestabstand von 1,50 Meter.
  • Ebenso gilt der Mindestabstand von 1,50 Meter im Kontakt mit den Eltern und sonstigen Dritten.
    Maskenpflicht

Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs ist eine medizinische Maske zu tragen. Im Innenbereich der Schule tragen Schüler/innen der weiterführenden Schulen, Lehrkräfte und Besucher/innen eine medizinische Maske Schüler/innen, die ihre medizinische Maske vergessen haben oder ihre mitgebrachte nicht mehr nutzen können, soll nach Maßgabe verfügbarer Mittel eine aus dem Schulsozialfonds finanzierte medizinische Maske ausgegeben werden, soweit anderweitig kein Ersatz geschaffen werden kann.

Ausnahmen

Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten für alle Schüler/innen:

  • im Außenbereich der Schule,
  • während des Sportunterrichts,
  • beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten im Musikunterricht, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Schüler/innen eingehalten wird,
  • während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch tatsächlich abgenommen werden sollte.

Fortführung des Testkonzepts für die Schulen

zitiert aus dem Testkonzept für die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Land Brandenburg:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schüler/innen,

ab Montag, dem 9. August 2021 kann die Schule nur noch betreten werden, wenn an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis vorgelegt wird (§ 22 der 2. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung).

Die Kontrolle der Bescheinigungen findet immer montags und donnerstags statt. Die erste Kontrolle wird bereits am 09.08.2021 (1. Schultag vollzogen). Sollten Sie über keine Tests mehr verfügen, obwohl allen SchülerInnen vor den Ferien Tests ausgeteilt wurden, benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Einverständniserklärung oder formlose Einverständniserklärung, sodass wir Ihr Kind in der Schule testen dürfen. Anderweitig kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen, der Tag als unentschuldigtes Fehlen gewertet!

Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, und die in den Schulen Tätigen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können (§ 5 Abs. 2 der 2. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung). Die Selbsttests sollen zu Hause durchgeführt werden, in der Schule nur in Einzelfällen, wenn die Bescheinigung vergessen wurde.

Die BOS Kirchmöser hat den Sorgeberechtigten bereits vor den Ferien Tests und eine Bescheinigung zur Verfügung gestellt, mit denen diese die Durchführung eines Selbsttests mit negativem Ergebnis bescheinigen können.Eingesetzt werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttests für die Hand von Laien, die ohne Unterstützung durch sachkundiges Personal auch von den jüngeren Schüler/innen unter Aufsicht durchgeführt werden können. Für das weitere Selbsttesten zu Hause werden für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule zur Teilnahme am Präsenzunterricht anwesend sein werden, jeweils zwei Selbsttests den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause gegeben.

Downloads:

Ausnahmen

Zitiert aus dem § 5 Abs. 2 der 2. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung. Dieser regelt die Ausnahmen der Vorlagepflicht eines negativen Testergebnisses als Voraussetzung für das Betreten des Schulgeländes, welche für folgende Personengruppen gelten:

  1. vorbehaltlich des § 22 Absatz 1 bis 3 für Kinder bis zum vollendeten sechsten zwölften Lebensjahr,
  2. vollständig geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
  3. genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Hinweise

In § 2 Nummern 1 bis 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmenverordnung werden die wesentlichen Begriffe näher bestimmt.

  • Eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. Ein Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form. Dieser muss mindestens 14 Tage Bestand haben.
  • Eine genesene Person ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist. Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form. Dieser muss mindestens 28 Tage bzw. maximal sechs Monate Bestand haben.

3. Lernausgangslage

Die Lernausgangslage in der Jahrgangsstufe 7 (LAL 7) und die Aufgaben zur Ermittlung des Lernstandes in den Jahrgangsstufen 8 – 10 (Lernstandermittlung 8 – 10) haben das Ziel, den Lernstand der Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 zu ermitteln. Durch die Auswertung der Ergebnisse kann die Schule im Zusammenhang mit der Dokumentation und den Hinweisen zur Umsetzung des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 – 10 im Schuljahr 2021/2022 (curriculare Hinweise) ihre fachspezifischen Festlegungen im Schulinternen Curriculum anpassen und die Schwerpunkte für den Unterricht im Schuljahr 2021/2022 setzen.

Bei der LAL 7 bzw. der Lernstandermittlung 8 – 10 handelt es sich ausdrücklich nicht um eine schriftliche Arbeit gemäß Nr. 8 der VV-Leistungsbewertung, die eine Bewertung durch eine Note zur Folge hat. Eine Benotung ist weder sinnvoll noch zulässig, weil mit diesen Instrumenten nicht die Ergebnisse des tatsächlich erteilten Unterrichts gemessen werden. Vielmehr sind die ermittelten Ergebnisse Grundlage für die Planung des zukünftigen Unterrichts.

Die LAL 7 und die Lernstandermittlung 8 – 10 sind jeweils in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie in den Naturwissenschaften (BIO, PHY, CH) in den ersten drei Wochen des Schuljahres 2021/2022 verbindlich durchzuführen.

4. Leistungsbewertung

Die Bestimmungen zur Leistungsbewertung richten sich nach § 57 BbgSchulG, den geltenden Bildungsgangverordnungen und den VV-Leistungsbewertung sowie ggf. i.V.m. mit der Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung – BIGEV und Leistungsbewertung.

Änderungen im Schuljahr 2021/22

In den ersten sechs Wochen soll auf die Durchführung von Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I verzichtet werden. Des Weiteren werden im Schuljahr 2021/22 nur noch 2 statt 4 Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben. Diese gehen in die Gesamtbewertung lediglich mit 25% statt 50% ein.

5. Betriebspraktika, schulische Veranstaltungen und Schulfahrten

Im Schuljahr 2021/2022 können Betriebspraktika bei strikter Einhaltung der Hygieneregeln und nach Maßgabe der jeweils geltenden Maßregeln aufgrund des Infektionsschutzgesetzes durchgeführt werden.

Schulische Veranstaltungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit schulischen Wettbewerben sowie sonstige schulische Veranstaltungen, insbesondere die durch Rechtsvorschriften vorgesehenen Prüfungen und schulischen Testverfahren, Beratungen schulischer Gremien und Gespräche im Zusammenhang mit der Aufnahme in die Schule dürfen ebenfalls stattfinden.

Schulfahrten sollen nur innerhalb Deutschlands mit äußerster Vorsicht, im Konsens mit den Eltern und Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen durchgeführt werden. Außerschulische Lernorte können als Angebote des curricularen Lernens am anderen Ort (z.B. Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Waldschulen) genutzt werden. Zudem können die speziellen online Angebote der Träger insbesondere für Phasen des häuslichen Lernens genutzt werden. Schulessen soll weiterhin ermöglicht werden. Der Betrieb von Schulkantinen bzw. der Einsatz von Personal zur Schulverpflegung ist unter Beachtung der Hygienevorschriften, die im Hygieneplan zu dokumentieren sind, möglich.

6. Ablauf der ersten Schulwoche (09.- 13.08.21) und Stundenpläne

Am Montag erhalten unsere SchülerInnen die wichtigsten Informationen, Unterlagen und Belehrungen. Die SchülerInnen der neuen Jahrgangsstufe 7 verbleiben ab 8.20 Uhr auf dem Schulhof und ordnen sich ihren Kursen zu. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 8-10 gehen ab 8.20 Uhr  umgehend in ihren angestammten Kursraum. Die Jahrgangsstufe 7 vollzieht die restliche Woche die Kennenlernwoche, die Jahrgangsstufe 9 bereitet sich auf das Praxislernen vor. Für Jahrgangsstufen 8 und 10 ergeht ab Dienstag bis Freitag ein gesonderter Stundenplan, welchen Sie hier finden:

Ab dem 16.08.2021 erfolgt Unterricht nach den regulären Stundenplänen:

Schulleitung

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